Die Behörde

Die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen wurde zum Zweck der Eintragung, Kontrolle und Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen eingerichtet.


EU-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren
Gewinnt eine Klassenfahrt zum
EuropäischenParlament mit
maßgeschneidertem Programm
und einer Übernachtung
Thema: Demokratie als Teil der DNA
der EU im Alltag der Bürgerinnen
und Bürger
Fristen:
15. September 2023 (Anmeldung)
6. Oktober 2023 (Einreichung)
Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Rue Wiertz 60
1047 Brussels
Belgium

Parlement européen
67070 Strasbourg
France

Die Website der Behörde wird vom Europäischen Parlament gestaltet, entwickelt, gehostet und gepflegt. Deshalb gilt die Erklärung zum Datenschutz des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website Europarl auch für die Website der Behörde.