Der Direktor
Pascal Schonard wurde durch Beschluss des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 277, 2.8.2021, S. 145) mit Wirkung vom 1. September 2021 zum Direktor der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen ernannt. Seine vorherigen Berufserfahrungen umfassen Tätigkeiten als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Beamter in den Generaldirektionen Inneres und Justiz der Europäischen Kommission, im Kabinett des Generalsekretärs und dem juristischen Dienst des Europäischen Parlaments.
„Die Behörde führt Verfahren zur Eintragung europäischer politischer Parteien und Stiftungen und zu deren Überprüfung durch. Sie kontrolliert, ob europäische politische Parteien und Stiftungen die geltenden Bestimmungen der EU einhalten, und entscheidet erforderlichenfalls im Einklang mit den Verfahrensrechten über Sanktionen.
Die Behörde trägt zur politischen Sensibilisierung auf europäischer Ebene bei, indem sie dafür sorgt, dass die Dokumente, die sie veröffentlichen muss, sichtbar sind.
Die Behörde gehört einer Reihe sachkundiger Verwaltungsbehörden an und erfüllt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und einzelstaatlichen Behörden, wozu auch gehört, dass sie die Integrität der Europawahl vor Missbrauch im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften schützt.
Die motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde erfüllen ihre Aufgabe unabhängig, effizient und unter Wahrung des politischen Pluralismus. Dadurch stärken sie die europäische Demokratie, schützen die Steuerzahler und stehen dem Europäischen Parlament bei der Wahrnehmung seiner Funktionen zur Seite.
Ich lade Sie ein, sich auf diesen Seiten mit unserer Tätigkeit vertraut zu machen."
Pascal SCHONARD