Spenden und Zuwendungen
The lists inform about donations and contributions (as defined in Regulation (EU, Euratom) No 1141/2014) actually accepted by the European political parties and European political foundations in relation to the specific reference years indicated. Consequently, they do not list mere receivables (i.e. rights to future payment). Also, under the current legal framework, the Authority does not publish revenue items where an absence of economic advantage was identified, such as cost-based participation fees for events. For further information, please consult the guidance section on this website (on currently applicable rules) and the annual reports of the Authority.
2025
Spenden über 12.000 EUR müssen der Behörde unverzüglich gemeldet werden. Andere Spenden werden nach Einreichung des Jahresabschlusses im Jahr 2026 verfügbar.
2024
Ab dem 6. Dezember 2023 (6 Monate vor den Europawahlen) mussten europäische politische Parteien und Stiftungen alle eingegangenen Spenden wöchentlich melden. Vorbehaltlich der Einhaltungskontrollen und geltenden Datenschutzbeschränkungen veröffentlichte die Behörde diese hier so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, nachdem sie darüber informiert wurde. Seit dem 10. Juni 2024 müssen der Behörde nur noch Spenden über 12.000 EUR unverzüglich gemeldet werden. Andere Spenden werden nach Einreichung der Jahresabschlüsse im Jahr 2025 verfügbar.
2023
Zuwendungen und Spenden bezüglich Haushaltsjahr 2023
2022
2021
Zuwendungen und Spenden bezüglich Haushaltsjahr 2021
2020
Zuwendungen und Spenden bezüglich Haushaltsjahr 2020:
2019
2018
Vor dem Haushaltsjahr 2018 erhaltene Spenden werden vom Europäischen Parlament veröffentlicht.