Spenden und Zuwendungen

Die Listen enthalten Informationen über Spenden und Zuwendungen (im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014), die von den europäischen politischen Parteien und den europäischen politischen Stiftungen in den angegebenen Bezugsjahren tatsächlich angenommen wurden. Reine Forderungen (d. h. Zahlungsansprüche) der europäischen politischen Parteien und der europäischen politischen Stiftungen sind hingegen nicht in den Listen aufgeführt. Daher werden die entsprechenden Tabellen aktualisiert, wenn eine Zahlung, die einer Forderung entspricht, zu einem späteren Zeitpunkt geleistet wird, wobei die Behörde zunächst überprüft, welchem Jahr die Zahlung zuzuordnen ist. Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Spenden werden derzeit von der Behörde einer zusätzlichen Prüfung unterzogen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Leitlinien" dieser Website.

2024

Spenden bezüglich Haushaltsjahr 2024

Ab dem 6. Dezember 2023 (6 Monate vor den Europawahlen) mussten europäische politische Parteien und Stiftungen alle eingegangenen Spenden wöchentlich melden. Vorbehaltlich der Einhaltungskontrollen und geltenden Datenschutzbeschränkungen veröffentlichte die Behörde diese hier so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, nachdem sie darüber informiert wurde. Seit dem 10. Juni 2024 müssen der Behörde nur noch Spenden über 12.000 EUR unverzüglich gemeldet werden. Andere Spenden werden nach Einreichung der Jahresabschlüsse im Jahr 2025 verfügbar.

Vor dem Haushaltsjahr 2018 erhaltene Spenden werden vom Europäischen Parlament veröffentlicht.