Spenden und Zuwendungen

Die Listen enthalten Informationen über Spenden und Zuwendungen (im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014), die von den europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen im Hinblick auf die angegebenen Bezugsjahre tatsächlich angenommen wurden. Folglich werden keine bloßen Forderungen (d. h. Ansprüche auf künftige Zahlungen) aufgeführt. Außerdem veröffentlicht die Behörde nach dem derzeitigen Rechtsrahmen keine Einnahmenposten, bei denen festgestellt wurde, dass kein wirtschaftlicher Vorteil vorliegt, wie z. B. kostenbasierte Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Leitlinien" auf dieser Website (über die derzeit geltenden Vorschriften) und in den Jahresberichten der Behörde.

2025

Spenden bezüglich Haushaltsjahr 2025

Spenden über 12.000 EUR müssen der Behörde unverzüglich gemeldet werden. Andere Spenden werden nach Einreichung des Jahresabschlusses im Jahr 2026 verfügbar.

Vor dem Haushaltsjahr 2018 erhaltene Spenden werden vom Europäischen Parlament veröffentlicht.