Sanktionen
Wenn europäische politische Parteien oder europäische politische Stiftungen die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 aufgeführten Bestimmungen und Verpflichtungen nicht erfüllen, verhängt die Behörde Sanktionen.
Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund stehen auf der folgenden Seite zur Verfügung.
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Entscheidung vom 24. Januar 2025
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Beschluss vom 25. Oktober 2023