Antragstellung

Antrag auf Eintragung

Antragsteller, die eine europäische politische Partei oder eine europäische politische Stiftung werden wollen, können die Eintragung beantragen.

Sobald sie eingetragen sind, genießen europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen in allen Mitgliedstaaten rechtliche Anerkennung und können Finanzmittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union beantragen.

Ein Antrag auf Eintragung wird an die Behörde gestellt.

Ein Antrag auf Eintragung als europäische politische Stiftung wird nur durch die europäische politische Partei gestellt, der der Antragsteller formell angeschlossen ist.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller die Voraussetzungen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 erfüllt, einschließlich einer standardisierten förmlichen Erklärung gemäß Anhang I der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445;
  • die Satzung der Partei oder Stiftung mit den in den Artikeln 4 und 6 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 geforderten Bestimmungen, einschließlich der entsprechenden Anhänge und gegebenenfalls der Erklärung des Mitgliedstaats des Sitzes gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445;
  • Angaben zur Identität der Personen, die Mitglieder von Organen sind oder Ämter bekleiden, die mit administrativen, finanziellen und rechtlichen Vertretungsbefugnissen ausgestattet sind;

  • ergänzende Informationen oder Belege, die es der Behörde ermöglichen, den Antrag zu prüfen.

Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde diesen, um festzustellen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt.

Anträge sind per Post und zusätzlich elektronisch an die unten stehende E-Mail-Adresse zu senden.

Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Rue Wiertz 60
1047 Brussels
Belgium

Parlement europeén
67070 Strasbourg
France

Schutz personenbezogener Daten

Die Behörde erfasst und verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, in dem dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Einrichtung der Union erforderlich ist, die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen dargelegt sind.

Alle personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen und Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr verarbeitet.

Detailliertere Informationen erhalten Sie in der unten stehenden Dokumentation:


Ansprechpartner für weitere Informationen: